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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 (https://dejure.org/2000,7570)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - L 11 KA 190/99 (https://dejure.org/2000,7570)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ärztlicher Notfalldienst; Ärztlicher Beratungsdienst; Notwendigkeit der Ableistung des telefonischen ärztlichen Beratungsdienstes in der Notfallpraxis (Präsenzpflicht)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 22.09.1999 - S 33 KA 37/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95
Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99
Wie bei allen Regelungssystemen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Vertragsarztrecht gilt nach Auffassung des Senates im Rahmen des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber auch hier eine Beobachtungs- und Anpassungspflicht (z.B. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12). - BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung, …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99
Ihr Antrag auf Feststellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage war erfolglos (Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.06.1999 - S 33 KA 118/99 ER - Senatsbeschluss vom 17.08.1999 - L 11 B 57/99 KA -). - BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 7/93
Verpflichtung zur Teilnahme an einem gebietsärztlichen Notfalldienst; Wirksamkeit …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 11 KA 190/99
Gemäß § 6 Abs. 1 GNO erfolgt die nähere Ausgestaltung der Organisation des Notfalldienstes für die einzelnen Kreise durch Organisationspläne, deren Inhalt der Beurteilung und Entscheidung der Beklagten unterliegt (BSG vom 04.05.1994 - 6 RKa 7/93 - USK 94, 134).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 75/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11
Vertragsarztangelegenheiten
Bei verständiger Auslegung diese Vorschrift geht es um zwei Regelungsziele, nämlich zum Einen die Einrichtung eines Fahrdienstes als solchem und zum Anderen die Verpflichtung, innerhalb des Fahrdienstes ein Transportmittel zu benutzen (vgl. auch Senat, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99 -). - SG Düsseldorf, 11.12.2013 - S 2 KA 392/12
Anspruch eines Facharztes für Allgemeinmedizin auf Befreiung vom Fahrdienst im …
Zum organisierten Notfalldienst gehört auch die Einrichtung eines Fahrdienstes für Hausbesuche (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.06.2011 - 13 B 394/11; LSG NRW, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99). - SG Düsseldorf, 11.12.2013 - S 2 KA 392/(12 Zum organisierten Notfalldienst gehört auch die Einrichtung eines Fahrdienstes für Hausbesuche (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.06.2011 - 13 B 394/11; LSG NRW, Urteil vom 10.05.2000 - L 11 KA 190/99).